Thursday, 1. January 1970 01:00 Uhr Alter: 43 yrs

Neue Beitragsregelung des Bischlebener SV

Von: Andreas Kästner

Nach einigen Diskussionen und Überlegungen wurde vor wenigen Tagen über eine neue Beitragsregelung kommentiert. Hier sind einige Neuerungen entstanden, welche zu beachten sind!

Regelungen zur Beitragszahlung ab 2010

 

 

 

Auf Grund der aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Beitragskassierung in den letzten Jahren, wurde durch die Abteilungsleitung der SG Bischleben/Möbisburg folgender Beschluss gefasst:

 

Ab sofort sind die fälligen Beiträge auf das Konto der SG Bischleben/Möbisburg zu überweisen. Dies kann durch Einzelüberweisung, per Dauerauftrag oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen.

 

Die Bankverbindung lautet:

 

Sparkasse Mittelthüringen

BLZ: 820 510 00

Kto.-Nr.: 130042030

 

Als Verwendungszweck ist der Name des betreffenden Mitgliedes sowie der entsprechende Zeitraum der Beitragszahlung anzugeben.

 

Beispiel:

 

Max Mustermann Beitrag für 01-03/2010

 

 

Der Abrechnungszeitraum wird von halbjährig auf vierteljährig umgestellt.

 

Somit ergeben sich folgende Fälligkeiten:

 

  1. Quartal = 31.03.2010
  2. Quartal = 30.06.2010
  3. Quartal = 30.09.2010
  4. Quartal = 31.12.2010

 

Wir bitten alle Mitglieder um pünktliche Zahlung der Beiträge entsprechend des Beschlusses.


Die Mitgliedsbeiträge sind indes wie folgt gestaffelt:

passive Mitglieder: 5€ pro Monat (60€ Jahresbeitrag/15€ pro Quartal)
aktive Mitglieder: 8€ pro Monat (96€ Jahresbeitrag/ 24€ pro Quartal)

 

Die Abteilungsleitung erhofft sich durch diese Maßnahme eine Vereinfachung der Beitragszahlung und deren Kontrolle.

 

Vereinsbeiträge sind bringepflichtig!

 

 

Andreas Kästner

Abteilungsleiter